Eingabehilfen öffnen

07.03.1992

Prämie für unfallfreies Fahren

Prämie für unfallfreies Fahren -- In einer Betriebsvereinbarung war geregelt, daß Arbeitnehmer für unfallfreies Fahren während eines ganzen Jahres eine Sonderprämie als zusätzliches Entgelt erhalten. Fahrer, die im Laufe eines Jahres eintreten, sollten eine anteilige Prämie erhalten. Fahrer, die im Laufe eines Jahres selbst kündigen, sollten keinen Prämienanspruch haben. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung während des Bezugszeitraumes endete, verlangte Zahlung der anteiligen Prämie für unfallfreies Fahren bis zu seinem Ausscheiden. Seine Klage wurde abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 10. 1. Die in der Betriebsvereinbarung geregelten anspruchsmindernden Voraussetzungen verstoßen nicht gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit..

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT-Newsletter

Erhalte die wichtigsten BRAUWELT-News dreimal pro Monat kostenlos.
Newsletter-Archiv und Infos
Ihre Daten sind sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit durch einen Klick auf den Abmeldelink am Ende des Newsletters widerrufen.

Mit dem Klick auf "Newsletter abonnieren" bestätigen Sie, dass Sie unsere Datenschutzerklärung gelesen haben und akzeptieren die dort beschriebene Verarbeitung Ihrer Daten.

BRAUWELT unterwegs

37. Expertentreffen Getränkeschankanlagen
Datum 11.01.2026 - 12.01.2026
Getränke Impuls Tage
18.01.2026 - 21.01.2026
kalender-icon