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07.03.1992

Prämie für unfallfreies Fahren

Prämie für unfallfreies Fahren -- In einer Betriebsvereinbarung war geregelt, daß Arbeitnehmer für unfallfreies Fahren während eines ganzen Jahres eine Sonderprämie als zusätzliches Entgelt erhalten. Fahrer, die im Laufe eines Jahres eintreten, sollten eine anteilige Prämie erhalten. Fahrer, die im Laufe eines Jahres selbst kündigen, sollten keinen Prämienanspruch haben. Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung während des Bezugszeitraumes endete, verlangte Zahlung der anteiligen Prämie für unfallfreies Fahren bis zu seinem Ausscheiden. Seine Klage wurde abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 10. 1. Die in der Betriebsvereinbarung geregelten anspruchsmindernden Voraussetzungen verstoßen nicht gegen die Grundsätze von Recht und Billigkeit..

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