PET-Flaschen-Kartell
PET-Flaschen-Kartell -- Die Genossenschaft Deutscher Brunnen eG (GDB) hat beim Bundeskartellamt Berlin zur Verwendung von 1,5-l-Brunnen-Einheits-Mehrwegflaschen aus PET und zugehöriger Kunststoffkästen ein Normen- und Typenkartell angemeldet. Berechtigt zum Beitritt als Verwender sind die Mitglieder des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen e.V. in Bonn sowie Mitglieder des europäischen Dachverbandes (UNESEM). Dem Kartell gehören 56 deutsche Brunnenbetriebe an. Die GDB hat eine Reihe von anwendungstechnischen Regeln zur Verwendung der PET- Mehrwegflaschen aufgestellt und das Recht, diese auch zu überwachen. Dabei geht es unter anderem um folgende Punkte: - Einsatz nur für alkoholfreie Erfrischungsgetränke mit einem Mineralwasseranteil von mindestens 75%; - keine Heißabfüllung bzw..