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24.01.1994

Rücknahme von Transportverpackungen

Rücknahme von Transportverpackungen -- Nach der Verpackungsverordnung sind Transportverpackungen Fässer, Kanister, Kisten, Säcke einschließlich Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind und die dazu dienen, Waren auf dem Weg vom Hersteller bis zum Vertreiber vor Schäden zu bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden. Nach _ 4 Verpackungsverordnung sind Hersteller und Vertreiber verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung oder einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Daraus hat sich die Frage entwickelt, was unter Rücknahme zu verstehen ist.

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