Kündigung des Palettentauschverfahrens
Kündigung des Palettentauschverfahrens -- Der Bundesverband Spedition und Lagerei (BSL) hat nach einer Mitteilung des Deutschen Brauer-Bundes, Bonn, das Palettentauschverfahren, wie es bisher praktiziert wurde, aufgekündigt. Dies sei geschehen, um ein vom BSL entwickeltes, angeblich produktiveres Konzept einzuführen. Nach Ansicht des BSL ist die Palette ein Packmittel und daher Teil des Versandgutes; die Paletten sind demnach vom Auftraggeber des Spediteurs zu stellen. Der Speditionsauftrag bezieht sich nur auf den Versand des Gutes; der Spediteur muß die Palette nicht an den Auftraggeber zurückführen, es sei denn, gegen einen entgeltlichen Zusatzauftrag. Dem Empfänger steht es frei, das Pfand für die Palette einzulösen, die Palette selbst weiterzuverwenden oder zu verkaufen..