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05.02.1993

Grüner Punkt in Frankreich

Grüner Punkt in Frankreich -- In Frankreich ist der Grüne Punkt auch für Ausländer Pflicht. Firmen, die verpackte Konsumgüter nach Frankreich liefern, müssen sich ab 1. 1. 1993 dem französischen Entsorgungssystem anschließen und entsprechende Gebühren entrichten. Ab März oder April wird die Einhaltung der Vorschriften durch die dem Finanzministerium unterstellte Behörde zur Überwachung des Wettbewerbes kontrolliert. Die Anbieter verpackter Waren müssen also spätestens dann nachweisen können, daß sie einen Nutzungsvertrag mit der französischen Gesellschaft Eco-Emballages abgeschlossen haben. So ist die kurzfristige Besorgung einer vorläufigen Benutzungserlaubnis für deutsche Firmen möglich. Von dieser Handelskammer erhalten die Firmen alle Unterlagen in deutscher Sprache..

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