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07.05.2001

Wann die neue Störfallverordnung greift

Gesamtfüllgewicht in kg einer oder mehrerer Ammoniak-Kälteanlagen auf dem Firmengelände

kleiner oder gleich 1000 kg
Wegen "Geringfügigkeit" nicht relevant.

gleich oder größer als 2000 kg, aber weniger als 3000 kg
Die neue Störfallverordnung greift ab 2000 kg Ammoniak. Da Ammoniak-Kälteanlagen in diesem Füllgewichtsbereich (noch) nicht genehmigungsbedürftig (nach 4. BlmSchV) sind, besteht hier eine gewisse rechtliche Lücke. Einige Bundesländer erwägen, diese durch Landesgesetze zu schließen.

gleich oder größer als 3000 kg, aber weniger als 50000 kg
Hier handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4 BlmSchV, für die die "reduzierten" Grundpflichten gelten. BlmSchV genehmigungsbedürftig..

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