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10.10.1996

Umstrittene Energiegetränke

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im Frühjahr 1994 für das in Großbritannien vertriebene Red Bull wegen der Zusatzstoffe Taurin, Glucuronolacton und Inosit im Zulassungswege eine Allgemeinverfügung ausgesprochen. Mehrere deutsche Hersteller sahen sich benachteiligt, da die genannten Zusatzstoffe in Deutschland nicht zugelassen sind; so beantragten sie eine Ausnahmegenehmigung, um ähnlich zusammengesetzte Getränke in Deutschland vermarkten zu können. Grundsätzlich, so heißt es, habe sich das Bundesgesundheitsministerium nicht gegen Ausnahmegenehmigungen für deutsche Hersteller ausgesprochen; die Zusatzstoffe müßten jedoch gesundheitlich bewertet werden. Auch müsse belegt werden, daß diese Stoffe technologisch notwendig seien..

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