Erste Änderung der Mineralwasser-Richtlinie
Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 299 vom 23. November 1996, Seite 26, wurde die Richtlinie 96/70/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Änderung der Richtlinie 80/777/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern veröffentlicht.
Die Richtlinie wurde geändert, um nach Aussage der Europäischen Kommission dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt seit 1980 Rechnung zu tragen.
Gänzlich neu ist, daß nun in der Richtlinie die Bezeichnung „Quellwasser“ geregelt wird. Damit wurde einer wesentlichen Forderung, die immer wieder in der Bundesrepublik Deutschland vorgetragen wurde, Rechnung getragen..