Kein Pfandzwang bei Fruchtsaft
In den zurückliegenden Monaten wurde von Interessengruppen wiederholt verbreitet, dass die geltende Verpackungsverordnung einen "Automatismus" enthalte, der die Bundesregierung zur Ausweitung der Pfandpflicht auf Fruchtsaft und weitere kohlensäurefreie Getränke zwinge. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde, Stuttgart, hat in einem Gutachten nachgewiesen, dass diese Darstellung unzutreffend ist:
1. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe von die Pfandpflicht möglicherweise ausweitenden "Nacherhebungsergebnissen" im Bundesanzeiger steht im Ermessen der Bundesregierung. Die für diesen Herbst erwartete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die anhaltenden Bemühungen zur Novellierung der Verpackungsverordnung gebieten, die Bekanntgabe aufzuschieben.
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