Gericht erkennt Biomineralwasser an
Das Oberlandesgericht Nürnberg-Fürth hat in zweiter Instanz eine Klage gegen das Biomineralwasser BioKristall der Neumarkter Lammsbräu in wesentlichen Teilen zurückgewiesen. Der 3. Zivilsenat des Gerichts teilte die Ansicht der Neumarkter Lammsbräu, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Zugleich gab das Gericht vor, das bislang verwendete Biomineralwassersiegel so zu modifizieren, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist. Die Neumarkter Lammsbräu darf damit ihr Biomineralwasser, das sie als „BioKristall“ vertreibt, weiter verkaufen. Das Landgericht Nürnberg hatte im Januar 2011 in erster Instanz der Klage stattgegeben..