10.10.1994

Sicherheit im Betrieb

Sicherheit im Betrieb -- Sicherheitsaspekte zur Vermeidung von Unfällen und betrieblichen Störfällen treten mit zunehmender Automatisierung und der sich ständig ändernden Technik immer mehr in den Blickpunkt. Ziel des Arbeitsschutzes ist die Bewahrung des Menschen vor Gefahren bei seiner Tätigkeit. Dies wird durch technische Präzision, ergonomische Gestaltung von Maschinen, günstige Arbeitsbedingungen und sicherheitsgerechtes Verhalten jedes Mitarbeiters erreicht. Allgemein vertraut sind die von der Berufsgenossenschaft herausgegebenen Arbeitsschutzbestimmungen (Vorschriften und Durchführungsbestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften) . Grundsätzlich trägt jeder Unternehmer die Verantwortung dafür, daß in seinem Betrieb niemand zu Schaden kommt. Er besitzt selbst kein Weisungsrecht.

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