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05.03.1998

Personen-Notsignalanlagen zur Überwachung gefährlicher Alleinarbeit

Fortschreitende Automatisierung und damit verbundene Stelleneinsparung schaffen in Brauereien zunehmend Arbeitssituationen, in denen Alleinarbeiten außerhalb der Ruf- und Sichtweite von Kollegen ausgeführt werden müssen. Im folgenden wird eine umfassende Lösung für die Personenabsicherung an solchen Arbeitsplätzen dargestellt, die von der Betriebsleitung und den Mitarbeitern in Abstimmung mit der Berufsgenossenschaft in der Westerwald-Brauerei, H. Schneider, erarbeitet und realisiert wurde.

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Zusammenfassung

Die Sicherheitsregeln für Personen-Notsignalanlagen sind in der ZH 1/217 der gewerblichen Berufsgenossenschaften festgelegt.B. in Hinblick auf deren persönliche Leistung am Arbeitsplatz gemeint ist. Dies wäre arbeitsrechtlich äußerst bedenklich..

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