Neuordnung der Ausbildung von BrauerInnen und MälzerInnen
Gestreckte Abschlussprüfung | Anfang der 1940er Jahre wurden in Deutschland erstmals die fachlichen Vorschriften zur Regelung des Lehrlingswesens offiziell dokumentiert. Seitdem wurde, angetrieben vom technischen und technologischen Wandel, in mehr oder weniger regelmäßigen zeitlichen Abständen das Berufsbild des Brauers und Mälzers immer wieder angepasst; zuletzt war dies im Jahr 2007 der Fall. Die hier vorgestellte Novellierung zum 1. August 2021 wird die 5. Neuordnung der Ausbildungsordnung sein.