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02.10.2026

Geplante Zuckergetränkesteuer sorgt für Unmut

Bürokratielast | Das Bundesministerium der Finanzen hat den Entwurf einer Zuckergetränkesteuer erarbeitet, in dem vorgesehen ist, dass eine Vielzahl zuckerhaltiger Getränke ab dem 1. Juli 2027 mit einer neuen Verbrauchsteuer abhängig von ihrem jeweiligen Zuckergehalt besteuert werden sollen.

Das Bundeskanzleramt hatte den Entwurf zwar wenig später vorerst gestoppt, vom Tisch ist das Thema aber nicht. Die Zuckersteuer würde auch die mittelständische deutsche Brauwirtschaft besonders belasten, denn Brauereien stellen neben Bier eine breite Palette alkoholfreier Erfrischungs- oder Mischgetränke her, die künftig der Zuckergetränkesteuer unterliegen sollen.

Völlig falscher Schritt

Der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. lehnt das Vorhaben daher unverändert ab. „Die vorgesehenen Steuersätze von in der Spitze 0,38 EUR je Liter sind enorm, zumal auf die Zuckergetränkesteuer als Preisbestandteil auch noch die geltende Umsatzsteuer von 19 Prozent erhoben wird. Die Bundesregierung wird mit der geplanten Zuckergetränkesteuer folglich die Inflation und die Verbraucherpreise in Deutschland weiter anheizen“, so Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V..

Gerade in der derzeitigen wirtschaftlich schwierigen Situation ist die geplante Zuckergetränkesteuer, die rein der Haushaltskonsolidierung dient, ein völlig falscher Schritt „Die Bundesregierung hat versprochen, die Menschen nicht mit weiteren Steuern zu belasten. Mit der Zuckergetränkesteuer tut sie genau das Gegenteil“, so Roland Demleitner.

Notwendige Strukturen fehlen

Nicht umsetzbar ist nach Aussage des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V. auch der geplante Stichtag 1. Juli 2027 für die Erhebung der Zuckergetränkesteuer. Vorgesehen ist ein komplexes System mit Steuerlagern. Die für das Besteuerungsverfahren z.B. notwendige IT-Struktur muss sowohl bei den Betrieben, als auch bei der Zollverwaltung, die für die Erhebung der Zuckergetränkesteuer zuständig ist, erst geschaffen werden, was in dem vorgegebenen Zeitrahmen gar nicht leistbar ist. „Die Bundesregierung rückt also auch hier von ihren Zusagen ab, Bürokratielasten abzubauen, und schafft stattdessen mit der Zuckergetränkesteuer gerade für kleine Brauereien neue, unverhältnismäßige Bürokratiekosten.“

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