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Bei der Vorstellung des Plakates (v.li.): Dr. Hans Reichhart, LVW-Bayern Präsident, Kerstin Lühmann, Präsidentin der Dt. Verkehrswacht, BBB-HGF Dr. Lothar Ebbertz und der ehem. LVW-Bayern-Präsident Bernd Sibler
05.08.2025

„Blau steht dir gar nicht“

BBB | Mit einem neuen Plakatmotiv setzt der Bayerische Brauerbund (BBB) seine langjährige Kooperation mit der Bayerischen Landesverkehrswacht (LVW) zur Bekämpfung der alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr in diesem Sommer fort. Im Juli und August ist das großflächige Motiv an ca. 1300 Tafeln an Bayerns Land- und Bundestraßen zu sehen. 

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden, bei denen ein Beteiligter alkoholisiert war, ist auch im vergangenen Jahr wieder um neun Prozent gesunken. Neben nicht angepasster Geschwindigkeit sowie Vorfahrts- und Vorrangverletzungen gehört bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden Alkohol mit knapp 14.500 Fällen jedoch unverändert zu den häufigen Unfallursachen. All diese Unfälle wären vermeidbar, was immer wieder Verkehrspolitiker auf den Plan ruft, die eine Verschärfung der geltenden Promille-Grenze fordern.

Gerne wird dabei übersehen, dass der weitaus überwiegende Teil dieser Alkohol-unfälle Verkehrsteilnehmern zuzuschreiben ist, die mit einer weit oberhalb des in Deutschland zulässigen Grenzwertes von 0,5 Promille liegenden Blutalkoholkonzentration unterwegs waren. Sie werden sich durch eine niedrigere Promille-Grenze ebenso wenig von ihrem gefährlichen Tun abbringen lassen wie diejenigen 18- bis 21-Jährigen, die sich ungeachtet der für sie bereits geltenden 0,0 Promille-Grenze alkoholisiert ans Steuer setzen.

Der BBB setzt deshalb seit vielen Jahren auf konsequente Aufklärungsarbeit über die Risiken einer alkoholisierten Straßenverkehrsteilnahme im Rahmen der Kampagne „Don’t drink and drive“ – auch um deutlich zu machen, dass Überzeugungsarbeit am Ende mehr bewirkt als schärfere Vorschriften und dass die Brauwirtschaft sich ihrer Verantwortung auch durch eigene Kampagnen stellt.

Das Motiv „Blau steht dir gar nicht“ zielt dabei auf die Doppeldeutigkeit des „Blau“ ab: Als Synonym für einen alkoholisierten Zustand einerseits und als Symbolfarbe für Polizei oder Rettungsfahrzeuge (visualisiert durch ihr Blaulicht), die alkoholisierte Verkehrsteilnehmer entweder im wahrsten Sinne des Wortes „aus dem Verkehr ziehen“ oder aber für die Versorgung nach einem Alkoholunfall gefordert sind.

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