19.04.2022

Gemeinschaftliche Verhandlung der Freien Brauer

Bundeskartellamt | Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken gegen die gemeinschaftliche Prüfung und Verhandlung der allgemeinen Einkaufsbedingungen mit dem Lebensmittel-einzelhandel durch die in der „Die Freien Brauer GmbH & Co. KG (Die Freien Brauer)“ organisierten Brauereien.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Durch die Kooperation wird es kleinen Brauereien ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln, die bisher einseitig durch den Lebensmitteleinzelhandel vorgegeben wurden. Die oft noch familiengeführten Betriebe können sich dadurch besser gegen den Handel behaupten und bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien ein Stück weit ausgleichen. Konkrete Konditionen wie Preise oder Preisbestandteile sowie Absatzmengen sollen weiterhin individuell verhandelt werden.“

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