Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola eröffnet
Bundeskartellamt | Das Bundeskartellamt hat im November 2023 ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (CCEP GmbH) eingeleitet. Die CCEP übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company (Coca-Cola) die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken von Coca-Cola.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Getränkehersteller in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert.“
Das Bundeskartellamt wird prüfen, ob Coca-Cola auf einem möglichen Markt für Cola-Getränke bzw. für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (Softdrinks) über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Diese Stellung könnte Coca-Cola nach vorläufiger Auffassung missbraucht haben, in dem sie durch ihre Rabattgestaltung Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels dafür begünstigt, ihre gesamte Produktpalette (z. B. Fanta, Sprite, Mezzo Mix, VIO, fuzetea, Powerade) auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Dies könnte bewirken, dass andere Getränkehersteller als Wettbewerber von Coca-Cola auch in benachbarten Märkten in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert werden.
Das Bundeskartellamt ermittelt dazu jetzt durch Auskunftsbeschlüsse bei Unternehmen der Getränkeindustrie und beim Lebensmitteleinzelhandel sowie bei Coca-Cola selbst. Coca-Cola kann zu allen Punkten umfassend Stellung nehmen.
Schlagworte
Wettbewerb Erfrischungsgetränke
Quelle
BRAUWELT 49, 2023, S. 1303
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- Bundeskartellamt, Bonn, Deutschland