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IGS – Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik, Hallbergmoos, bietet auch für das Jahr 2019 wieder einen Betriebevergleich Energie und CO2-Footprint für Brauereien an (Foto: Gustavo Quepon auf Unsplash)
04.08.2020

Betriebevergleich Energie und CO2-Footprint

Ingenieurbüro für Energie- und Umwelttechnik | IGS bietet auch für das Jahr 2019 wieder den Betriebevergleich Energie (BVE) für Brauereien an. Der Betriebevergleich dient einer Standortbestimmung der teilnehmenden Betriebe und zeigt die Veränderungen bei Ausstoßschwankungen oder nach der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen.

Brauereien können die eigenen spezifischen Bedarfswerte für Wärme, Strom und Wasser im Vergleich zur Branche betrachten und dadurch erkennen, in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Da die Energiekosten und damit auch indirekt der Energiebedarf einen signifikanten Baustein der Wettbewerbsfähigkeit darstellen, bilden die Ergebnisse zumeist die Grundlage für strategische Entscheidungen auf dem Energiesektor. Mit der Teilnahme leisten Brauereien außerdem einen wesentlichen Beitrag zur Aktualisierung der Statistik und sichern damit die Zukunft eines der wichtigsten Benchmarks der Branche. Zudem bietet der BVE die ideale Grundlage für eine weiterführende Energieberatung, die für Klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten zuschussfähig ist.

Zusätzlich zum BVE bietet IGS ab dem Betrachtungsjahr 2019 eine CO2-Bilanzierung für Brauereien zum Fixpreis an. Die Erstellung eines CO2-Fußabdruckes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur klimafreundlichen Bierproduktion. Durch eine regelmäßige Teilnahme können die Betriebe Reduzierungen des CO2-Ausstoßes auf einen Blick nachvollziehen. Auf dieser Grundlage kann dann bei Bedarf auch eine Zertifizierung erfolgen.

Informationen rund um den BVE und den Carbon Footprint (Kosten, Anmeldeformular, etc.) sowie Energieberatungen sind unter www.igs-eu.de abrufbar. Eine feste Deadline für die Anmeldung gibt es so nicht. Allerdings sollte die Erfassungsdatei, die die Betriebe nach Anmeldung erhalten und ausfüllen müssen, bis Jahresende 2020 bei IGS eingehen.

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