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23.09.1993

Falsche Werbung für Leichtbier

Falsche Werbung für Leichtbier -- Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich im Urteil vom 19. 11. 1992 - 2 U 22/92 - mit der Frage befaßt, ob es zulässig ist, mit folgender Aussage zu werben: H. Light erfüllt höchste Ansprüche. Weil es kein leicht gemachtes Schankbier ist, sondern als vollwertiges Pilsener eingebraut wurde. Diese Aussage enthielt zwar keine Bezugnahme auf bestimmte Mitbewerber und Konkurrenzerzeugnisse, aber eine unnötige Kritik und pauschale Abwerbung der mit dem beworbenen Leichtbier konkurrierenden Schankbiere. Dabei wurde dadurch, daß die Schankbiere als leicht gemacht charakterisiert wurden, die Herabsetzung von Schankbieren noch verstärkt, weil diese Beschreibung von Schankbieren dahin verstanden werden konnte, daß Schankbiere mit leichter Hand, d.h.

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