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07.03.1992

Prozeß um Warsteiner Premium light

Prozeß um Warsteiner Premium light -- Ein in Köln ansässiger Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe hat gegen die Warsteiner Brauerei eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Wettbewerbsverein stößt sich vornehmlich an drei Dingen: - die Bezeichnung light sei irreführend, da etliche Verbraucher annehmen, das Bier enthielte keinen oder fast keinen Alkohol, obwohl der Alkoholgehalt bei Warsteiner Premium light (s.a. S. 1328) nur um die Hälfte vermindert sei; - der auf dem Etikett erhobene Anspruch, das Bier lebe von Qualitätsmerkmalen, wie sie nur aus Warstein kommen können, sei eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung ; - das Bier werde auch nicht in Warstein, sondern in Paderborn gebraut. Am 18. 7. Dieser Auffassung widersprach Dr. Dr. Die Warsteiner Brauerei ist lt. Dr. Dr..

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