PVC-haltige geschäumte Dichtungsmassen
Zu dem Beitrag "PVC-haltige geschäumte Dichtungsmassen ab August verboten" in der Brauwelt Nr. 21, S. 622, 2005, gibt die Crown Bender GmbH folgende Richtigstellung ab: "Die Ausführungen, dass ab August dieses Jahres die Verwendung von PVC-haltigen geschäumten Dichtungsmassen in Kronenkorken und Aluminium-Drehverschlüssen verboten seien, sind faktisch falsch. Richtig ist viel mehr, dass der Einsatz des Treibmittels Azodlicarbonamid (ADC) ab 2. August 2005 zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen nicht mehr gestattet ist. Das ist geregelt durch die Richtlinie 2004/1/EG. Das Verbot des Treibmittels ADC bedeutet jedoch nicht, dass PVC-haltige geschäumte Dichtungsmassen grundsätzlich nicht mehr eingesetzt werden dürfen.".