Rechtsstreit geht weiter
Durch eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Düsseldorf ist es der Bionade GmbH ab sofort untersagt, für die Bionade-Getränke mit deren angeblich besonders hohem Calcium- und Magnesiumgehalt zu werben, wie die Nordmann-Unternehmensgruppe am 20. Juni mitteilte. Damit sei auch jede weitere Auslieferung von Bionade-Flaschen mit diesen vom Gericht als rechtswidrig angesehenen Aussagen verboten. Das gerichtliche Verbot stütze sich auf die so genannte EG-Health-Claims-Verordnung, die vorschreibt, dass mit einem Gehalt an Magnesium oder Calcium nur geworben werden darf, wenn in dem fraglichen Produkt Mindestmengen dieser Mineralstoffe vorhanden sind. Die Minimalvorgaben des Gesetzgebers würden jedoch von den Bionade-Getränken bei weitem nicht erreicht.