Biomineralwasser – Bundesgerichtshof entscheidet
Die Wettbewerbszentrale wird gegen das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg-Fürth (3. Zivilsenat) zur Auszeichnung von Biomineralwasser in Revision gehen. Das Gericht hatte Mitte November 2011 gegen eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden und der Neumarkter Lammsbräu Recht gegeben, dass eine Unterscheidung zwischen Mineralwasser und Biomineralwasser zulässig und im Interesse der Verbraucher sei. Nur das bislang verwendete Biomineralwassersiegel sollte so modifiziert werden, dass eine Verwechslung mit dem offiziellen EU-Biosiegel für den Verbraucher ausgeschlossen ist. Die Neumarkter Lammsbräu darf auch nach diesem Urteil ihr Biomineralwasser, das sie als „BioKristall“ vertreibt, unverändert weiter verkaufen..