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15.04.1998

Gegen Biersteuer für Haus- und Hobby-Brauer

Der Verein der Haus- und Hobby-Brauer Deutschlands e.V. hat sich mit einer Petition zur Besteuerung von Haus- und Hobbybrauern an den bayerischen Staatsminister der Finanzen Erwin Huber gewandt. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, daß der Bundesminister für Finanzen im Biersteuergesetz 1993 ermächtigt wurde, Bier, das von Hobby-Brauern in ihren Haushalten ausschließlich zum eigenen Verzehr hergestellt wird, bis zu einer Menge von 200 l pro Kalenderjahr von der Biersteuer zu befreien.
Das selbstgebraute Bier darf dann aber nicht außer Haus bzw. gegen Entgelt an Dritte abgegeben werden. Die Durchführung der Steuerüberwachung von Haus- und Hobbybrauern liegt dabei im Ermessen des jeweiligen Hauptzollamtes. Die Vorschriften bringen nach Angaben von Markus Metzger, Karlstadt, 2..

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