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22.03.2016

Biervielfalt unter dem Reinheitsgebot

Das Reinheitsgebot von 1516 ermöglicht trotz seiner ursprünglichen Beschränkung auf die drei Rohstoffe Wasser, Gerste und Hopfen – die Hefe rückte erst später in den Fokus – eine enorme Vielzahl an unterschiedlichen Bierstilen. Einige sehr charakteristische Beispiele wurden im Rahmen des 9. Bier-Quer-Denker-Workshops „Wege zu innovativen Bieren“, veranstaltet von den Privaten Brauereien Bayern und dem Institut Romeis, am 2. März 2016 in Nürnberg den rund 100 Teilnehmern präsentiert. Im ersten Teil der Veranstaltung wurde in einer Podiumsdiskussion zudem über die Stellung des Reinheitsgebotes im deutschen Biermarkt diskutiert.

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