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Mitarbeiter in Brauerei (Foto: cerdadebbie auf Pixabay)
02.03.2025

Brauer erreichen nach zähen Verhandlungen Abschluss

Tarifverhandlungen | Am 24. Februar 2025 erreichten die Vertreter der Tarifgemeinschaft des Bayerischen Brauerbundes für die Arbeitgeber und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten für die Beschäftigten der noch tarifgebundenen bayerischen Brauereien nach langwierigen, schwierigen Verhandlungen in erster Verhandlungsrunde einen Tarifabschluss.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Am 1. März 2025 erhöhten sich Entgelte über alle Tarifgruppen um einheitlich 3,4 Prozent. Das neue Eckentgelt beträgt 4391,00 EUR. Zum 1. März 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 3,1 Prozent. Das Eckentgelt steigt auf dann 4527,00 EUR. Die Anpassung der Bezüge der Auszubildenden erfolgt entsprechend.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass für die Beschäftigten ab 1. Mai 2026 eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird. Der arbeitgeberfinanzierte Beitrag hierfür beträgt pro Vollzeit-Beschäftigtem und Monat 15,00 EUR. Für Arbeitnehmer besteht zusätzlich die Möglichkeit der Aufstockung im Wege der Entgeltumwandlung.

Nachdem die Positionen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite lange weit auseinandergelegen hatten, kam das Verhandlungsergebnis erst in den späten Abendstunden zustande.

Arbeitgebersicht

Arbeitgeberseitig wurde das Ergebnis als „erhebliche zusätzlich Belastung in ohnehin schwierigen Zeiten“ bezeichnet, das nicht zur aktuellen Branchenentwicklung passe. Die Brauwirtschaft leide ohnehin unter massivem Kostendruck, dem eine adäquate Erlösentwicklung seit Jahren nicht entgegenstehe. Den Blick nur auf die bloße Absatzentwicklung zu beschränken, verkenne die tatsächlich angespannte Lage der Branche.

Man habe sich dennoch letztlich für Planbarkeit und Betriebsfrieden entschieden und der „unangemessen teuren“ Vereinbarung schweren Herzens zugestimmt.

Insbesondere für den brauwirtschaftlichen Mittelstand mit seiner deutlich höheren Personalkostenquote seien „Abschlüsse dieser Größenordnung nicht darstellbar“. Man bedauere die „von Anfang an fehlende Bereitschaft der Arbeitnehmervertreter, in den Verhandlungen die schwierige Lage weiter Teile der Brauwirtschaft zu berücksichtigen“, verlautete es aus der Verhandlungskommission: Während der Absatz der bayerischen Brauwirtschaft seit der Jahrtausendwende lediglich um knapp sieben Prozent habe zulegen können, hätten die Eckentgelte für die verbliebenen tarifgebundenen Brauereien sich nahezu verdoppelt.

Die unzulängliche Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Lage habe die meisten mittelständischen Brauereien in der jüngeren Vergangenheit aus der tarifvertraglichen Bindung getrieben, da sie die Entwicklung der Gehälter in den letzten Jahren „nicht mehr mitgehen könnten“. Von einem „Flächentarifvertrag“ könne insofern längst keine Rede mehr sein.

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