Altmaschinen nachrüsten oder ausrangieren
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe | Für die Maschinensicherheit gibt es keinen Bestandschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in einer aktuellen Meldung hin.
„Die Maschine funktioniert noch einwandfrei. Man muss eben aufpassen!“ – So oder ähnlich wird häufig argumentiert, wenn der Sicherheitsexperte der BGN bei einer Überprüfung die Stirn in Falten legt. Aber ganz gleich ob alt oder neu, Maschinen müssen sicher sein. So bestimmt es die Betriebssicherheitsverordnung. Für Altmaschinen bedeutet das: Wenn sie nicht sicher betrieben werden können, müssen sie nach dem Stand der Technik nachgerüstet werden. Bestandschutz gibt es nicht.
Gefährdungsbeurteilung gibt Aufschluss
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Weg für den Betreiber, um die Sicherheit einer Altmaschine zu prüfen. Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sind die Werkzeuge, um sie zu erreichen – in genau dieser Reihenfolge. Sind alle möglichen Maßnahmen ergriffen, zeigt die Gefährdungsbeurteilung auch, ob der Betrieb der Maschine nun sicher ist oder nicht. Ist er es nicht, muss die Maschine ausrangiert werden.
Schlagworte
Gefährdungsbeurteilung Prozessanlagen
Quelle
BRAUWELT 23, 2021, S. 558
Firmen
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), Mannheim, Deutschland