Versagt der Bund seine Unterstützung?
Brauereigasthöfe in Existenznot | Wie die Gastronomie sind auch die Brauereigasthöfe in Deutschland seit Anfang November 2020 zur Untätigkeit verurteilt, geschlossen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Um ein großflächiges Gastronomiesterben zu verhindern, gewährt der Bund dem Gast- und Beherbergungsgewerbe als Ersatz für die Umsatzausfälle eine Entschädigung in Höhe von bis zu 75 Prozent der Umsätze der Vorjahresmonate.