Von der Stromsteuersenkung profitieren
Entlastung | Die MSH Steuerberatungsgesellschaft mbH macht darauf aufmerksam, dass das Stromsteuergesetz für die Kalenderjahre 2024 und 2025 eine fundamentale Änderung erfahren hat.
Als Unternehmen des produzierenden Gewerbes können Brauereien von der Stromsteuersenkung profitieren. Der Gesetzgeber hat die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG nahezu vervierfacht. Die Entlastung steigt von 5,13 EUR/MWh auf nunmehr 20,00 EUR/MWh an. Dafür muss ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden. Beispielhaft erhöht sich die jährliche Steuerentlastung nach § 9b StromStG bei einem jährlichen Stromverbrauch in Höhe von 1.000.000 kWh (1 GWh) von bisher 5130 EUR ab dem 1. Januar 2024 auf 20.000 EUR. Hiervon ist noch der Selbstbehalt in Höhe von 250 EUR/Jahr abzuziehen. Für viele Unternehmen ist durch die deutliche Anhebung der Entlastungshöhe nun auch erstmalig überhaupt eine Antragstellung finanziell reizvoll. Energieintensive Unternehmen können durch eine halbjährliche, quartalsweise oder gar monatliche Antragstellung bereits deutlich eher aus dieser Änderung Kapital schlagen.
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Quelle
BRAUWELT 22, 2024, S. 832
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- MSH Steuerberatungsgesellschaft mbH, Lohne, Deutschland