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04.05.1993

Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), Nürnberg: Überprüfung von Hygienebestimmungen.

Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA), Nürnberg: Überprüfung von Hygienebestimmungen. -- Die Brauereiversuchsanstalt und das Referat Biotechnologie/Mikrobiologie der Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) begutachten Unternehmen im Lebensmittelbereich entsprechend einer neuen EG- Hygienerichtlinie. Als Ergebnis vergibt die LGA ein Zertifikat und einen umfassenden Prüfungsbericht. Die neue Richtlinie gilt für alle Unternehmen, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, verpacken, lagern und befördern. Zu den Kriterien gehören die regelmäßige Kontrolle von Gebäuden, Raumausstattungen und Geräten, die Überprüfung der Wasserversorgung, der Umgang mit Abfällen, die persönliche Hygiene und die berufliche Eignung der Beschäftigten sowie das Begutachten der Qualität von Zulieferprodukten..

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