Eingabehilfen öffnen

15.09.1998

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt die Alteigentümer

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einer unanfechtbaren Entscheidung festgestellt, daß die von der BayKap-Tochter Monacensis AG gegen die Stellung der Alteigentümer als Mehrheitsaktionär erhobenen Klagen sowohl unzulässig als auch unbegründet sind. Der Bescheid, welcher die Aktienmehrheit an der Wernesgrüner Brauerei AG an die Alteigentümergesellschaft, Wernesgrüner Brauerei KG i.L., überträgt, sei bestandskräftig. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz und führt weiter aus, daß die Maßnahmen der BayKap-Tochter Monacensis AG jeder rechtlichen Grundlage entbehren und der Ausschluß der Alteigentümer von der vorletzten Hauptversammlung rechtswidrig war. Kommanditgesellschaft für Beteiligungen gestellt sein..

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

Brauwelt-Newsletter

Newsletter-Archiv und Infos

Pflichtfeld

BRAUWELT unterwegs

Getränke Impuls Tage
Datum 19.01.2025 - 22.01.2025
Doemens Impulse
30.01.2025 - 31.01.2025
GLUG
06.02.2025 - 07.02.2025
kalender-icon