Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigt die Alteigentümer
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat in einer unanfechtbaren Entscheidung festgestellt, daß die von der BayKap-Tochter Monacensis AG gegen die Stellung der Alteigentümer als Mehrheitsaktionär erhobenen Klagen sowohl unzulässig als auch unbegründet sind. Der Bescheid, welcher die Aktienmehrheit an der Wernesgrüner Brauerei AG an die Alteigentümergesellschaft, Wernesgrüner Brauerei KG i.L., überträgt, sei bestandskräftig. Das Oberverwaltungsgericht bestätigt damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz und führt weiter aus, daß die Maßnahmen der BayKap-Tochter Monacensis AG jeder rechtlichen Grundlage entbehren und der Ausschluß der Alteigentümer von der vorletzten Hauptversammlung rechtswidrig war. Kommanditgesellschaft für Beteiligungen gestellt sein..