"Squeeze Out" bei Schörghuber Unternehmensgruppe
Die Schörghuber Unternehmensgruppe wird die seit Anfang des Jahres bestehende gesetzliche Regelung zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung - das sogenannte Squeeze Out - bei ihren börsennotierten Gesellschaften Bayerische Immobilien AG (WKN 696600) und Bayerische BrauHolding AG (WKN 503000) anwenden. Die Börsennotierung eines Unternehmens ist lt. Firmenangabe nur dann sinnvoll, wenn die Börse zur Kapitalbeschaffung genutzt wird oder genutzt werden soll - Voraussetzungen, die bei beiden Gesellschaften nicht vorliegen. Andernfalls sind die hohen administrativen und finanziellen Aufwendungen, die eine Börsennotierung mit sich bringt, nicht zu vertreten. Aus diesen Gründen hat sich die Schörghuber Unternehmensgruppe zu diesem Schritt entschlossen..