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04.11.2005

Verträge gelten weiterhin

Nach einem Urteil des Prager Schiedsgerichts der Wirtschafts- und Agrarkammer der tschechischen Republik sind die Import- und Vertriebsverträge zwischen der tschechischen Staatsbrauerei Budweiser Budvar und den deutschen Importeuren Pachmayr, München, Strelow, Hamburg, Kamphenkel, Berlin und Kampmann, Essen, bestandskräftig und gelten weiter. Die von der Brauerei 2003 ausgesprochenen Kündigungen sind also ungültig. Die Budweiser Brauerei darf in den exklusiven Vertragsgebieten weiterhin ausschließlich die genannten Importeure beliefern. Diese fühlen sich in ihrer Ansicht bestätigt, dass ihre seit 1968 geleistete Aufbau- und Vertriebs-

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