Herausforderung Einwegpfand angenommen
Stichtag ist der 1. Mai 2006. Ab diesem Zeitpunkt wird die bereits im Mai 2005 vereinfachte Pfandpflicht auf Einweg-Getränkeverpackungen erweitert. Das Pfand wird dann nicht nur auf Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1-Liter bis 3,0-Liter abgefülltes Bier, Mineralwasser sowie Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure erhoben, sondern auch auf Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure und alkoholhaltige Mischgetränke. Neben dieser Ausweitung müssen Einzelhändler auch alle pfandpflichtigen Einweggebinde nach Materialfraktion zurücknehmen. Das bedeutet, die Insellösungen im Einzelhandel sind abgeschafft.