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17.01.2002

Der Wirt entwickelt sich zur tragischen Figur

Die neuen Regelungen für den Offenausschank von Getränken werfen ihre Schatten voraus. Von der Anpassung des Gerätesicherheitsgesetzes an europäisches Recht ist auch die Getränkeschankanlagen-Verordnung betroffen. In Zukunft soll die Betriebssicherheits-Verordnung den Betrieb der Anlagen regeln. Getränkeschankanlagen werden in erster Linie als installierte Arbeitsmittel gesehen. Die neue Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, "den Beschäftigten entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen". Der Wirt müsste sich also darum kümmern. Er hat die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln und er muss erforderliche Prüfungen nach Art, Umfang und Fristen feststellen. Die versammelte Expertenrunde der Schankanlagentagung am 7. Dr..

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