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19.09.2002

Pfandpflicht vorläufig gestoppt?

Im Endspurt des bundesdeutschen Wahlkampfes bekommt auch noch das Thema Zwangspfand Relevanz. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 10. September 2002 entschieden, das Zwangspfand auf Getränkeeinwegverpackungen sei rechtswidrig. Die Begründung lautet, ein so schwerwiegender Eingriff in die Rechte von Bürgern und Unternehmen bedürfe einer gesetzlichen Ermächtigung und könne nicht per Verordnung verfügt werden. Geklagt hatten 30 große deutsche Brauereien und Mineralbrunnen, die Handelsunternehmen Rewe und Norma, der Verpackungshersteller Schmalbach-Lubeca sowie der Weißblechhersteller Rasselstein Hoesch. Er geht davon aus, dass das Thema Dosenpfand nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch auf Bundesebene gestoppt ist. Scherer wies u.a.
Am 12. 250 000 Arbeitsplätzen./15.

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