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25.05.1992

Deutsches Institut zum Schutz von geographischen Herkunftsangaben

Deutsches Institut zum Schutz von geographischen Herkunftsangaben -- Gerade in der Brauwirtschaft geht es häufiger um die Frage, ob die dem Biernamen vorangestellte geographische Bezeichnung auf die Herkunft, die Gattung oder die Marke hinweist. Beispiele hierfür sind etwa Pils(e) ner, für das im Gegensatz zu unserem Nachbarland Schweiz der Gattungscharakter schon vom Reichsgericht bestätigt wurde (entalkoholisierende Zusätze vorausgesetzt), oder das Kölsch, für dessen Herkunftsanspruch obergerichtliche Urteile und die Kölsch-Konvention bürgen. An das jüngste Problem Warsteiner aus Paderborn sei nur erinnert, das Verfahren ist bekanntlich noch nicht abgeschlossen. Generalsekretär ist Rechtsanwalt Dr. Michael Loschelder..

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