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08.09.1995

Bewertung von Biervorräten: neue Pauschalsätze In Gesprächen mit der Oberfinanzdirektion München konnte der Bayerische Brauerbund zusammen mit dem Deutschen BrauerBund erreichen, daß auch in Zukunft kleine und mittelständische Betriebe bei der Bewert

Bewertung von Biervorräten: neue Pauschalsätze In Gesprächen mit der Oberfinanzdirektion München konnte der Bayerische Brauerbund zusammen mit dem Deutschen BrauerBund erreichen, daß auch in Zukunft kleine und mittelständische Betriebe bei der Bewertung ihrer Biervorräte Pauschalsätze anwenden können. Die hierfür in Anspruch zu nehmenden Pauschalbeträge belaufen sich auf 12 DM/hl bei Faßabfüllung und auf 18 DM/hl bei Flaschenabfüllung. Nachdem durch Änderung der Biersteuergesetzgebung mittelständische Betriebe bis zu einem Jahresausstoß von 200 000 hl in den Genuß der Biersteuermengenstaffel kommen, war es das besondere Anliegen des Bayerischen Brauerbundes, auch die Bemessungsgrenze für die Anwendung der Pauschalsätze an diesen veränderten Schwellenwert anzupassen..

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