Neue EU-Fruchtsaft-Richtlinie mit Vor- und Nachteilen
Anläßlich der 45. Fachtagung des Bund Deutscher Oenologen e.V., Geisenheim, gab der Geschäftsführer des Verbandes der deutschen Fruchtsaftindustrie, RA Karsten Sennewald,
einen kurzen Abriß über ausgewählte Probleme bei der recht-lichen Bewertung von Fruchtsäften und fruchthaltigen Getränken.
Am 17. Dezember 1999 wurde eine neue EU-Richtlinie für Fruchtsäfte verabschiedet, die nach ihrer Veröffentlichung bindendes Recht wird. Die Fruchtsaft- und Fruchtnektar-Verordnungen werden zusammengeführt und zusammen mit der Zusatzstoff-VO wirksam werden. Laut Sennewald werde es keine Vereinfachung geben, es sei aber bei den Verhandlungen mit Brüssel auch keine „Simplifizierung“ herausgekommen. Für die Industrie entstehen dadurch erhebliche Änderungs-kosten für Etiketten, Prospekte etc.