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02.03.1998

Getränkeschankanlagen – Deregulierung verunsichert Hersteller und Anwender

Am 11. und 12. Januar veranstaltete der Lehrstuhl für Maschinen und Apparatekunde Weihenstephan sein inzwischen 9. Treffen Getränkeschankanlagen. Bei diesem Seminar, an dem vor allem Anlagenhersteller und Verantwortliche aus Behörden und Fachvereinigungen teilnahmen, wurden rechtliche und technische Themen präsentiert und diskutiert.
Dr. Gerhard Hauser beschrieb in seinem Vortrag die Neuerungen der gesetzlichen Regelungen für Getränkeschankanlagen, wie sie die 4. Änderung der Schankanlagenverordnung vorsieht. Die geänderte Verordnung soll noch im Frühjahr 1998 in Kraft treten.
Der Geltungsbereich der Getränkeschankanlagenverordnung wird durch eine neue Begriffsbestimmung erweitert. In Zukunft werden auch Anlagen ohne Betriebsüberdruck wie zum Beispiel Handpumpen davon erfaßt.

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