Faßbier im LEH und im GAM
Immer noch brisant ist das Thema „Faßbier im LEH und im GAM in Gastronomiegebinden“ für den deutschen Getränkefachgroßhandel. So wurde auch auf der diesjährigen Delegiertenversamlung des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels am 30. Oktober 2000 in Mainz über dieses Thema heiß diskutiert. Beiratsvorsitzender Carl-Heinz Willems wies darauf hin, daß trotz aller Appelle an die Vernunft immer noch Faßbier in Gastronomiegebinden im LEH und in den Getränkeabholmärkten angeboten werde. Und das, obwohl die großen bedeutenden Brauereien des Bundesgebietes und insbesondere die national agierenden in Nordrhein-Westfalen mittlerweile die Umstellung der Deklaration des Faßbieres in Gastronomiegebinden von Mindesthaltbarkeitsdatum auf Abfülldatum vorgenommen hätten.T. Januar 2002.