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27.06.2001

Bier und Recht

In Frankfurt veranstaltete der Deutsche Brauer-Bund am 29. Mai ein Seminar zum Thema "Kennzeichnung und Kenntlichmachung von Bier, Biermischgetränken und anderen Getränken". Die beiden Referenten, Rechtsanwalt Peter Hahn und Rechtsanwalt Thomas Winzek, präsentierten den insgesamt knapp 20 Teilnehmern neben allgemeinen rechtlichen Grundlagen für die Kennzeichnung besonders die produktspezifischen Eigenarten der verschiedenen Getränkearten.
Ziel aller lebensmittelrechtlichen Regelungen ist die Information des Verbrauchers sowie der Schutz vor möglichen Gesundheitsschäden und vor Täuschung. Nomenklatur und gesetzliche Regelungen für Getränke sind geprägt von den historischen Entwicklungen. Für Bier gilt produktspezifisch fast ausnahmslos das nationale Recht. Daneben sehen z.B.
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