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02.06.2005

Sudhaus-Sicherheit

Aus aktuellem Anlass weist das Labor Romeis aus Bad Kissingen auf einen möglichen Sicherheitsmangel im Sudhaus hin, aufgrund dessen kürzlich ein schwerer Unfall geschah.
Gemäß dem Arbeitschutzgesetz, das eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen fordert, sollte der Läuterbottich genauer betrachtet werden.
Wenn Mitarbeiter den Läuterbottich begehen, sollte es zwingend möglich sein, das Hackwerk mittels Schlüsselschalter stillzulegen. Dies ist normalerweise in allen Brauereien gegeben. Allerdings ist es unüblich, wenn eine Treberschnecke vorhanden ist, diese ebenfalls mit dem Schlüsselschalter
außer Betrieb zu setzen.
Die Mitarbeiter sollten im Rahmen der normalen Unterweisungen auf diese mögliche Gefahr hingewiesen und dies schriftlich dokumentiert werden..

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