Fristverlängerung für Azodicarbonamid in Aussicht
Der Verband Metallverpackungen e.V. (VMV) hat gemeinsam mit dem Deutschen Brauer-Bund e.V. (DBB) beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) einen Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist anlässlich des Verbots des Treibmittels Azodicarbonamid (ADC) gestellt. Das BMVEL hat nun diesen Antrag in seinem Entwurf für die 11. Änderungsverordnung der Bedarfsgegenständeverordnung berücksichtigt. Die Übergangsfrist soll danach bis zum 1. Dezember 2005 verlängert werden und für Flaschenverschlüsse, die kohlensäurehaltige Getränke verschließen, gelten. Sollte die Änderungsverordnung nun zügig vom Bundesrat verabschiedet werden, könnte sie noch im Juli 2005 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.