Emissionshandelsgesetz benachteiligt Brauwirtschaft
Die soeben beschlossene Änderung des Emissionshandelsgesetzes stößt beim Deutschen Brauer-Bund auf heftige Kritik: Brauereien werden wie Energieversorger eingestuft, nachdem der Bundestag die Forderungen des Bundesrates gekippt hat. „Die Prozesswärmeerzeugung in der Brauerei dient ausschließlich der Herstellung von Bier und ist somit integraler Bestandteil der Produktion. Energie wird grundsätzlich nur für den Eigenbedarf erzeugt, daher ist diese Einstufung der Brauereien nicht nachvollziehbar“, so Hauptgeschäftsführer Peter Hahn.