Krisenmanagement in mittelständischen Brauereien
Beim 11. Bad Kissinger Brauertag 2008 referierte Dipl.-Ing. Dimo Brandt, Institut Romeis, über die Mindestanforderungen an ein Krisenmanagement in der mittelständischen Brauerei, ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen der Lebensmittelsicherheit und der Rückverfolgbarkeit. Beim Thema Rückverfolgbarkeit ist z. B. festgelegt, dass Lebensmittel, die nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, vom Markt genommen und die Behörden informiert werden müssen. Die Behörden müssen auch im Verdachtsfall informiert werden. Keine Information ist erforderlich, wenn sich die Produkte noch unter unmittelbarer Kontrolle des ursprünglichen Herstellers befinden. Sind die zu beanstandenden Waren bereits beim Verbraucher, muss auch dieser umfassend informiert werden. Dazu braucht man dann ein wirksames Krisenmanagement. Brandt unterschied zwischen betriebsbezogener Krise (Arbeitsunfall, Feuer, Explosion, Umweltverschmutzung usw.) sowie produktbezogener Krise (Produktfehler, Rohwarenfehler, Produktionsausfall etc.)