Bilanzausweis von Pfandgeldern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 25. November 2009 veröffentlichten Urteil darüber entschieden, ob und wie Getränkehändler geleistete und vereinnahmte Pfandgelder zu bilanzieren haben. Darauf verweist der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DUV Deutscher Unternehmenssteuer Verband e.V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf das am 25. November 2009 veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Oktober 2009, Az.: I R 36/07. Hat ein Getränkehändler einerseits an seinen Lieferanten Pfandgelder für die an ihn gelieferten Kästen und Flaschen gezahlt und andererseits von seinen Kunden Pfandgelder in gleicher Höhe vereinnahmt, so gleichen sich diese Vorgänge in der Regel bilanziell aus. B. Unter www.duv-verband..