Weg für Zulassung frei
Das für Lebensmittelzusatzstoffe zuständige Gremium ANS der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), bewertete Mitte April 2010 die Sicherheit von Steviolglycosiden, d. h. aus Pflanzenblättern extrahierten Süßungsmitteln, und legte für deren sichere Verwendung einen Wert für die zulässige tägliche Aufnahmemenge fest. Die Bewertung wurde an die Europäische Kommission übermittelt, die prüfen wird, ob sie die Substanzen in der Europäischen Union für ihre vorgeschlagene Verwendung, z. B. in zuckerfreien oder Lebensmitteln mit niedrigen Brennwerten wie Getränken, zulassen wird. Toxikologische Tests zeigten, dass die Substanzen weder genotoxisch noch krebserregend sind und keine negativen Auswirkungen auf die Fortpflanzungsorgane des Menschen oder das ungeborene Leben haben. Das Gremium legte eine zulässige tägliche Aufnahmemenge von 4 mg pro kg Körpergewicht für Steviolglycoside fest; sie steht im Einklang mit dem des vom gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) festgelegten.