Neues Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
Neues Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -- Anläßlich des 22. Ostbayerischen Brauertages gab Max Kringer, Geschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, am 17. Oktober 1996 in Irl bei Regensburg einen kurzen Überblick über das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das zum 7. Oktober 1996 in Kraft gesetzt wurde. Mit diesem Gesetz werden die Vorgaben des EG-Rechts in das nationale Recht umgesetzt und der weite EG-Abfallbegriff eingeführt, der jetzt neben den Abfällen zur Beseitigung auch die Abfälle zur Verwertung erfaßt. Im zweiten Fall müssen aber die Abfallerzeuger auf jeden Fall Belege über die Entsorgung dieser Abfälle aufbewahren. Man sollte lt. Kringer nur mit zertifizierten Abfallentsorgern zusammenarbeiten. Kringer drei Jahre.B. Zur Zeit besteht noch kein Handlungsbedarf..