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10.10.1996

Zutatenverzeichnis bei Bier

In einem Hintergrundgespräch mit der Fachpresse ging Rechtsanwalt Peter Stille, Hauptgeschäftsfüher des Deutschen Brauer-Bundes, am 4. Dezember 1995 in Bonn auch auf das Zutatenverzeichnis für Bier ein. Wichtig ist laut Stille, daß eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31. März 1997 erreicht werden konnte. Bis zu diesem Zeitpunkt darf das Bier noch uneingeschränkt nach den bisher geltenden Bestimmungen von den Brauereien ausgeliefert werden. Bei Verwendung von Gerstenmalz genügt die Deklaration Malz. Der Einsatz anderer Getreidearten muß entsprechend deklariert werden. Hopfenextrakt ist ebenfalls als solcher aufzuführen. Eine EU-weite Harmonisierung des Zutatenverzeichnisses für alkoholische Getränke wird diskutiert..

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